EINE GLEICHSETZUNG VON AGGRESSOREN UND VERTEIDIGERN

VERBIETET SICH FÜR DIE FRIEDENSPARTEI DIE LINKE

von Brigitte Queck, Dipl. Staatswissenschaftler Außenpolitik

 

Dies gilt selbstverständlich auch für die Gleichsetzung von Angriffs-und Verteidigungskriegen ! *

 

EINE GLEICHSETZUNG VON ANGRIFFS-UND VERTEIDIGUNGSKRIEGEN kam auf einer Anti-Defender Demo auch in der Rede des Kreisvorsitzenden der Partei Die Linke Potsdams, Roland Gehrmann, zum Ausdruck.

So verurteilte er gleichsam ALLE KRIEGE in der Welt.

 

Mit anderen Worten er machte ein Gleichheitszeichen zwischen den Angriffskriegen der US/NATO auf der einen Seite und dem Verteidigungskrieg Russlands in Syrien, der auf Artikel 51 der UNO-Charta beruht, der da heißt:

„Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,“ (vgl. UNO-Charta, Artikel 51).

 

Zum Verständnis: Als die von den US/NATO-Staaten, die in Syrien von ihnen finanziell und militärisch unterstützten multinationalen ISIS- Mördertruppen keinen Erfolg bei dem Regimechange in Syrien hatten, bombardierten die USA, Großbritannien und Frankreich Anfang 2015 Aleppo und andere syrische Städte.

Da Syrien damals ÜBER KEINE ABWEHRRAKETEN VERFÜGTE, RIEF DIE SYRISCHE REGIERUNG AUF DER GRUNDLAGE DES ART. 51 RUSSLAND ZU HILFE !!

 

Indem Gehrmann anschließend richtig das Vorgehen der US/NATO durch deren Defender-Übungen bei ihrem Durchmarsch durch Deutschland zu der „Verteidigung“ der baltischen Staaten bis zu den Grenzen Russlands brandmarkte,

 

(wie denn auch, denn dieser Defender- Aufmarsch gegen Russland verstößt

 sowohl gegen das Grundgesetz, das Völkerrecht und sogar gegen den NATO-Vertrag** selbst.)

 

wurde von ihm in diesem Zusammenhang auch das „völkerrechtswidrige“ Vorgehen Russlands auf der Krim verurteilt.

 

1.Welcher grundlegende Unterschied besteht zwischen dem völkerrechtswidrigen Vorgehen der US/NATO im Kosovo 1999 und 2008 und dem rechtlich begründeten Vorgehen Russlands auf der Krim ?

 

Kosovo

Die US/NATO BOMBARDIERTE 1999 völkerrechtswidrig den multinationalen Staat Jugoslawien, einschließlich dem Kosovo, dem ja zu verteidigen vorgab, MIT MINI-ATOMWAFFEN, „um ein 2. Auschwitz zu verhindern!“ (so der damalige deutsche Verteidigungsminister Fischer),

Nach dem 78-tägigen Dauerbombardement ganz Jugoslawiens durch die US/NATO

 

WURDE NACH DIESEM AGGRESSIONSKRIEG UND ENTGEGEN DER UNO-RESOLUTION 1244 https://www.un.org/depts/german/sr/sr_99/sr1244.pdf die

-- eine Rückkehr aller Flüchtlinge“,

-- den „Abzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte aus dem

    Kosovo“, sowie

-- „eine „Autonomie und Selbstverwaltung…unter Beibehaltung „der Prinzipen der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien vorsieht“,

 

1.im Kosovo der 2.größte US-Militärstützpunkt in Europa als Sprungbrett der USA zu Russland errichtet,

2. Gewalt, Vertreibung und ethnische Säuberungen im Beisein der NATO unter der serbischen Bevölkerung statt, sowie eine schamlose Bereicherung der westlichen Monopole an den dortigen Naturschätzen (siehe: www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de)

 

3. mit Zustimmung der meisten EU-Staaten (23 der 28 EU-Mitgliedstaaten) die Erklärung Kosovos am 17.2.2008 als unabhängiger Staat anerkannt, OHNE DABEI DIE ZUSTIMMUNG DER SERBEN EINZUHOLEN, DIE LANGE DIE BEVÖLKERUNGSMEHRHEIT IM KOSOVO WAREN UND NACH DEM NATO-BOMBARDEMENT 1999 NUR NOCH EINE MINDERHEIT SIND!!

Krim

Nachdem die US/NATO MIT CA.5000 SÖLDNERN UND ISRAELISCHEN ELITESOLDATEN, SOWIE MIT FASCHISTISCHEN KRÄFTEN AUS DER WESTUKRAINE, IM JAHRE 2004 EINEN „REGIMECHANGE“ (gegen das Volk gerichteten faschistischen Militärputsch) gemacht und eine selbsternannte, faschistoide Regierung an die Macht geputscht hatte, die eine große Zahl der Ukrainer bis heute ablehnen, forderten die Krimbewohner von ihrer Autonomieregierung dort

EINE Abspaltung VON DIESER SELBSTERNANNTEN FASCHISTOIDEN UKRAINISCHEN „REGIERUNG“, die

-       Internationales Recht und die Verfassung der Ukraine gebrochen hatte,

indem sie u.a. Gepflogenheiten des Internationalen Rechts (gezielte Hinrichtung von Zivilpersonen, sowie In Brand-Stecken öffentlicher Gebäude und Verwüstung dieser) außer Kraft setzte;

-       Internationale Vereinbarungen wie z.B. das Kompromissabkommen zwischen der rechtmäßigen ukrainischen Regierung, der ukrainischen Opposition sowie Deutschland, Großbritannien und Frankreich mit Füßen trat bzw.

-       Gewählte Fraktionen im Parlament, wie die Kommunistische Fraktion und die Fraktion der größten Partei der Ukraine, die Partei der Regionen, an Abstimmungen nicht teilnehmen ließ, bzw. deren Mitglieder verfolgte.

Das war völlig legitim.

Denn nach dem schlagartigen und blutigen Regimechange der US/NATO in der Ukraine

hatten sie auch die Krim im Visier und wollten sich diese ebenfalls einverleiben, um Russland zu schwächen.

 

Die Krim war 1954 von dem damaligen Vorsitzenden der KPdSU, Chrustschow. in einer Art Feiertagslaune im Rahmen der Feierlichkeiten zum 300. Jahrestag des Vertrags von Perejaslaw für selbstständig erklärt worden. Das war verfassungswidrig, denn laut Verfassung war die Ukraine untrennbarer Bestandteil der UdSSR!

 

Das vom Westen in diesem Zusammenhang bemühte Budapester  Memorandum von 1994 im Rahmen der dort stattgefundenen KSZE –Konferenz, in dem sich die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Russland verpflichtet haben, in 3 getrennten Erklärungen gegenüber Kasachstan, Belorussland und der Ukraine als Gegenleistung für einen Nuklearverzicht die Souveränität der bestehenden Grenzen dieser Länder zu achten, ist weder von Russland, noch von den USA und Großbritannien ratifiziert worden, noch sind die entsprechen KSZE-Bestimmungen z. B. in der Ukraine (Siehe:  vom Westen finanzierter und militärisch umgesetzter Regime-Change in der Ukraine 2014, sowie  auch heute noch unter dem Dach der ukrainischen Armee operierende NATO-Soldaten! ) realisiert worden. 

 

Als also die Krimbewohner von der Autonomieregierung der Krim nach dem blutigen Regimechange in der Ukraine eine Abspaltung von dieser selbsternannten faschistoiden ukrainischen „Regierung“ forderten, die dann am 16. März 2014 durch eine Volksabstimmung unter 82 %iger Wahlbeteiligung der Krimbewohner mit 96,77 Stimmen bekräftigt wurde und Russland am 17. März 2014  nach der erfolgten Anerkennung der am 11. März 2014 gegründeten „Republik Krim“ als eigenständiger Staat, dessen Aufnahme als neues Föderationssubjekt in die Russische Föderation durch den russischen Föderationsrat am 21. März 2014 bestätigte,

 

WAR DIES EIN VOM VÖLKERRECHT GEDECKTER AKT DER SELBSTBESTIMMUNG DER KRIMBEWOHNER !!

 

2. Was sagt das völkerrechtlich anerkannte Selbstbestimmungsrecht der Völker ?

 

In der Charta der Vereinten Nationen, Art.1 (2) heißt es:

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“

„(2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden….

http://www.un.org/depts/german/un_charta/charta.pdf (letzter Zugriff am 10.03.2014).

Und die UNO Resolution von 1970 sagt dazu:

„Kraft des in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker haben alle Völker das Recht, frei und ohne Einmischung von außen über ihren politischen Status zu entscheiden und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu gestalten, und jeder Staat ist verpflichtet, dieses Recht im Einklang mit den Bestimmungen der Charta zu achten“.

https://www.un.org/Depts/german/gv-early/ar2625.pdf

 

3. Krim-Annexion oder völkerrechtskonforme Sezession ?

 

„Die Frage nach einer russischen Konformität mit der ukrainischen Verfassung stellt sich nicht…. (zumal diese Verfassung durch den blutigen Regimechange Anfang 2014 durch die nach folgende „Regierung“ gebrochen worden war ! B.Q. )

Dass die durch Russland am 17. März 2014 erfolgte Anerkennung der am 11. März 2014 gegründeten »Republik Krim« als eigenständiger Staat und dessen durch einen am 18. desselben Monats abgeschlossenen Staatsvertrag vereinbarte Aufnahme als neues Föderationssubjekt in die Russische Föderation deren Verfassung entspricht, hat das Verfassungsgericht Russlands bestätigt. Entgegen interessengesteuerten Bezichtigungen von rechtsunkundigen Politikern raumfremder Mächte widersprach auch die von den zuständigen Staatsorganen der Krim und der russischen Föderation besiegelte Eingliederung der Krim in das Territorium Russlands keiner geltenden Norm des allgemeinen Völkerrechts. Sie war also nicht völkerrechtswidrig, sondern völkerrechtsgemäß. Ihr lag keine – gar durch eine Aggression ermöglichte – Annexion zugrunde, sondern eine demokratisch legitimierte und völkerrechtlich zulässige Sezession der Krim-Bevölkerung sowie die freie Vereinbarung zweier souveräner Staaten, der Republik Krim und der Russischen Föderation. Moskaus Verhalten im Krim-Konflikt war legal, auch wenn es den Interessen von USA, NATO, EU, auch der Ukraine widersprach.“
So der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hermann Klenner, in: junge Welt am 16.06.2014 !

 

Auch der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, der dem deutschen Ethikrat angehört, erklärte: „‘Annexion‘ heißt im Völkerrecht die gewaltsame Aneignung von Land gegen den Willen des Staates, dem es zugehört, durch einen anderen Staat…, die „schwerste Form zwischenstaatlicher Rechtsverletzungen“

Schon diese Überlegung sollte den freihändigen Umgang mit dem Prädikat ‚Annexion‘ ein wenig disziplinieren. Freilich bietet dessen abstrakte Definition auch allerlei irreführenden Deutungen Raum. Aus einer von ihnen scheint sich das völkerrechtliche Stigma ableiten zu lassen, das der Westen derzeit dem russischen Vorgehen aufdrückt und an dem er die eigene Empörung beglaubigt. Aber das ist Propaganda. Was auf der Krim stattgefunden hat, war etwas anderes: eine Sezession.“

Wolfgang Bittner, Jurist und Autor schreibt:

 „Die Gefährdungslage der Krimbevölkerung nach dem Staatsstreich in der Ukraine ist nicht zu übersehen. Hätte sich die Krim nicht der Russischen Föderation angeschlossen, sondern innerhalb der Ukraine von der Kiewer Putschregierung ihre Bürger- und Menschenrechte eingefordert, sähe es dort heute so aus wie in der Ostukraine: Bürgerkrieg mit zerstörten Städten und Dörfern, Tausenden Toten, Hundertausenden Flüchtlingen….,

nachdem bereits ukrainisches Militär einsatzbereit war und sich nationalistische Verbände aus dem Zentralstaat auf dem Weg in die Krim befanden. Die weit überwiegende russischstämmige Bevölkerung fürchtete zu Recht ernsthafte Repressalien und Krieg…..Wenn gemäß der UN-Charta – wie Reinhard Merkel schreibt – in einem Konfliktfall Notwehr des Angegriffenen und Nothilfe seitens anderer Staaten rechtens ist, kann das nach der Unabhängigkeitserklärung auch auf die Krim Anwendung finden…“

Quelle: https://www.nachdenkseiten.de/?p=44539

4. Der grundlegende Unterschied zwischen d. Proklamierung d. Kosovos am 17. Februar 2008 als selbständiger Staat u. d. Gründung d. Republik Krim am 11. März 2014

 

1.     Die Proklamierung des Kosovos nach dem US/NATO-Bombardement ganz Jugoslawiens 1999 war ein Hohn, denn die Spitzenpolitiker SIND NICHT VOM VOLK GEWÄHLT WORDEN, SONDERN, IM SINNE DER NEUEN POLITISCHEN UND ÖKONOMISCHEN MACHTHABER DIESES NEUEN NATO-PROTEKTORATS ZUR MACHT GEKOMMEN.

Schon gar nicht sind im dortigen kosovarischen Parlament die Serben als ehemals größte Bevölkerungsgruppe vertreten!

Siehe in diesem Zusammenhang auch unter www.muetter-gegen-den-krieg-berlin.de

wie 1999 aus dem größten sozialistischen Staatsbetrieb in Mitrovica—den Trepca-Werken-- ca.1000 serbische und albanische Arbeiter durch NATO-Flugzeuge ausgeflogen wurden, weil diese einer Privatisierung ihres Betriebes nicht zustimmten !!!

2.     Die Volksabstimmung auf der Krim ENTSPRACH, wie der Ausgang des Referendums zeigte, DEM WILLEN DER ABSOLUTEN MEHRZAHL DER KRIMBEWOHNER.

 

Wolfgang Bittner konstatiert dazu:

„Die im März 2014 erfolgte Abspaltung der Krim von der Kiewer Ukraine ist der vorgeschobene Anlass für die Aggressions- und Sanktionspolitik der westlichen Allianz unter Führung der USA mit ihrer NATO gegen die Russische Föderation.

 Annexion“, wie diese gewaltlose Separation von Politikern und Medien genannt wird, ist zu einem Kampfbegriff geworden, der gebetsmühlenartig wiederholt wird, obwohl das falsch ist und auch durch die permanente Wiederholung nicht richtig wird. Er dient zur Propaganda gegen Russland, zur Agitation gegen dessen Präsidenten Wladimir Putin sowie zur Rechtfertigung der mit ungeheurem Aufwand betriebenen Aufrüstung und Stationierung von Streitkräften an den russischen Grenzen, insbesondere in Polen und in den baltischen Staaten.“

Resüme`:

Nach dem Regimechange, der mithilfe von 5000 NATO-Söldnern und Faschisten von der Westukraine gemacht wurde, war die ukrainische „Regierung“ nicht nur eine pro-westliche-sondern auch eine FASCHISTOIDE !!

Seit dem international anerkannten Nürnberger Kriegsverbrecherprozess gegen faschistische Kriegsverbrecher 1945, STEHEN SOLCHE FASCHISTISCHEN KRIMINELLE AUßERHALB DES GESETZES UND VÖLKERRECHTES !!

 

Aus diesem Grunde war das Referendum auf der Krim vom 16.3.2014 voll gerechtfertigt und AUßERDEM gedeckt durch die UN-Resolution von 1970 über das Selbstbestimmungsrecht der Völker !

 

Es verbietet sich also für eine Friedenspartei die Linke im Bundestag,

 

1.     von einer Krimannexion der Russen zu sprechen.

2.     Angriffs –und Verteidigungskriege (siehe. internationale Hilfe Russlands gegenüber der vom Volk gewählten Regierung Syriens nach einem Angriffskrieg der USA, Frankreich und Großbritanniens Anfang 2015)

Damit macht sich die Partei Die Linke vole nolens zum Sprachrohr der US/NATO !!

*UNO-Zusatzabkommen von 1974 mit Aggressionsdefinition

https://www.un.org/depts/german/gv-early/ar3314_neu.pdf

 

 

**Im Nato-Vertrag, Artikel 5, heißt es, dass die Nato-Staaten  nur ihre eigenen Grenzen verteidigen wollen.. Wo sind denn die Nato-Grenzen gewesen – dreimal im Irak, Jugoslawien, in Libyen und anderen Ländern?!  Russland dagegen ist ein total friedliebender Staat, der nie einen anderen Staat angegriffen hat. Im 75. Jahr der Befreiung Europas vom Faschismus ist es eine Schande, dass ehemalige Alliierte jetzt Russland zum Aggressor erklären.

Die Truppenzusammenziehung in den Baltischen Staaten ist eine aggressive Haltung der Nato gegen Russland. Man müsse sich mal überlegen — an einigen Stellen ganze 50 Kilometer von Leningrad entfernt, das während der faschistischen Okkupation gegen die Sowjetunion am meisten gelitten hat! Das ist eine unverantwortliche Sache, und alle friedliebenden Menschen in der Welt, und vor allen Dingen wir als Deutsche, die Hauptschuldige im Zweiten Weltkrieg waren, sollten dagegen protestieren. !)