Brigitte Queck

Humboldtring 11

14473 Potsdam

 

                                                                                                                       Germany

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An die                                                                                                   

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

 

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

das Bomben von Wohnhäusern durch sogenannte „Anti-Terroroperationen“, insbesondere von Donezk im Osten der Ukraine durch die ukrainische Regierung, ist mit der Charta der Vereinten Nationen, den Verpflichtungen des Schutzes der Menschenrechte, die die Ukraine als Unterzeichnerstaat der Deklaration der Menschenrechte der UNO eingegangen ist, sowie dem Minsk 2-Abkommen über die Ukraine, von Deutschland und Frankreich mit unterzeichnet, nicht vereinbar.

 

Ein Austritt aus der UNO-Menschenrechtsdeklaration DURCH EINEN EINFACHEN STAATLICHEN GESETZESAKT, wie es die ukrainische Regierung getan hat, IST IM VÖLKERRECHT NICHT VORGESEHEN, zumal alle Staaten, die in der UNO vertreten sind, sich dem internationalem Recht und damit seiner Charta verpflichtet haben.

 

Wir fordern Sie, Frau Bundeskanzlerin, auf, die Ukraine auf  ihre Pflichten hinzuweisen, die sie als Mitglied der Vereinten Nationen hat und sie aufzufordern, diesen umgehend nachzukommen.

Andernfalls sollte die Bundesrepublik alle ihr zur Verfügung stehenden Druckmittel bis hin zum Aufruf für einen Boykott von Lieferungen in die Ukraine ausnutzen, um diese von ihren inhumanen und kriminellen Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung im Osten der Ukraine abzubringen.

 

In Erwartung Ihrer Antwort

 

c/o Brigitte Queck