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Rückschlag für Nord Stream 2: Pipeline soll unter EU-Regulierung kommen

Die Bundesnetzagentur hat den Antrag der Nord Stream 2 AG auf Freistellung der Ostsee-Pipeline von der EU-Regulierung abgelehnt. Begründung: Nord Stream 2 erfüllt mangels Fertigstellung nicht die Voraussetzungen des Energiewirtschaftsgesetzes, um von der Regulierung freigestellt zu werden.

Das geht aus dem Tenor der beabsichtigten Entscheidung hervor, welche die Bundesnetzagentur, oberste deutsche Regulierungsbehörde, den Verfahrensbeteiligten am Freitag zur Stellungnahme verschickt hat. Laut dem „Handelsblatt“ ist das ein Rückschlag für das Projekt. Die Nord Stream 2 AG, die dem russischen Gazprom-Konzern gehört, soll Anfang 2020 eine Freistellung der Pipeline von der EU-Regulierung beantragt haben.

Die Freistellung sei grundsätzlich solchen Pipelines vorbehalten, die bereits im Mai 2019 fertiggestellt worden seien, so wie es die novellierten EU-Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien vom vergangenen Jahr vorsehen. Demzufolge muss die Freistellung bei der Regulierungsbehörde des EU-Staates beantragt werden, in deren Hoheitsgewässern eine Pipeline endet.

Argumentation beider Seiten

Die Pipeline soll im Mai vergangenen Jahres zwar noch nicht fertiggestellt gewesen sein, allerdings habe die Nord Stream 2 AG argumentiert, man dürfe die Fertigstellung nicht allein im baulich-technischen Sinne auslegen. Die AG verwies stattdessen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie und die Tatsache, dass damals bereits Milliardeninvestitionen im Vertrauen auf die frühere Rechtslage getätigt worden seien.

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Die abschlägige Entscheidung der Bundesnetzagentur beruht hingegen auf einem „baulich-technischen Begriffsverständnis“ der Fertigstellung. „Ein wirtschaftlich-funktionales Verständnis scheidet hingegen aus“, heißt es im Tenor der beabsichtigten Entscheidung der Regulierungsbehörde.

Gemäß der europäischen Netzregulierung müssten die Betreiber der Pipeline im deutschen Hoheitsgebiet der Ostsee auch Dritten Zugang zu der Leitung gewähren. Das würde unter anderem bedeuten, dass die Regulierungsbehörde die Entgelte für die Nutzung der Pipeline kontrollieren würde.

Es steht zu erwarten, dass die Nord Stream 2 AG Rechtsmittel beim OLG Düsseldorf einlegen wird. Außerdem könnte der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Energiewirtschaftsgesetz in Deutschland

Bis zur Reform der Erdgasbinnenmarktrichtlinie galt die EU-Regulierung allein für Gasleitungen, die ihren Start- und ihren Endpunkt innerhalb der EU hatten. Die Reform war auf Betreiben der EU-Kommission und einer Reihe osteuropäischer EU-Staaten zustande gekommen, die die Nord-Stream-2-Pipeline kritisch sehen.

In Deutschland hat die Reform zu einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes geführt, auf die sich die Bundesnetzagentur in der Begründung ihrer Entscheidung berufen hat.

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