Zur Hetze gegen Russland und seinen Präsidenten

von Alfred Fritz

Was sich gegenwärtig in den herrschenden Massenmedien der BRD und anderen Staaten der NATO  in bezug auf die Hetze gegen Russland und seinen Präsidenten Putin abspielt, ist kaum zu übertreffen und nicht zu ertragen. Sie ist offensichtlich Bestandteil der psychologischen Kriegsführung in Verbindung mit der Russophobie und darauf gerichtet, die Menschen ideologisch gegen Russland kriegsreif zu machen, dessen Manko gegenwärtig ja von den Herrschenden bedauert wird.

Darum ist ihnen jede Provokation, jede geheimdienstliche Aktion der verdeckten Kriegsführung recht, um die Russen in der Öffentlichkeit als die Bösen zu diskreditieren, sie mit Sanktionen zu belegen und so auch gleichzeitig innere Schwierigkeiten  hervorzurufen, die geeignet erscheinen, eine starke Opposition aufzubauen und einen Richtungswechsel  der Politik Russlands zu Gunsten der NATO-Kriegspolitik zu erringen.

Vieles ruft die Vorgehensweise in der psychologischen Kriegsführung des III. Reiches in Vorbereitung des Überfalls auf die Sowjetunion in Erinnerung, die mit der Verunglimpfung des russischen Menschen und den  angeblichen aggressiven Bestrebungen Russlands, wie mit der Lüge des Überfalls auf den Gleiwitzer Sender, verbunden war. 

Viel zu durchsichtig ist die Aktion mit dem Giftgasanschlag in Salisbury/England in unmittelbarer Vorbereitung der Präsidentenwahlen in Russland. Da erhebt sich die Frage: Cui bono?  Wem nützt es? So dumm darf man keinen Politiker Russlands einschätzen, der nicht vorher negative Auswirkungen erkennen würde. Aber den Russen das in die Schuhe zu schieben, hat seine Vorteile in der Öffentlichkeit im Rahmen der psychologischen Kriegsführung mit dem Ziel, die russische Politik zu diskriminieren und die Präsidentenwahlen zu beeinträchtigen.

Vielmehr wirft die provokative Vorgehensweise ein Licht auf die viel gepriesene Rechtsstaatlichkeit der BRD und anderer NATO-Staaten, ohne Beweise, ohne ein einziges Indiz sofort scharf Moskau als Täter auszumachen. Der jahrhundertalte bürgerliche  Rechtsgrundsatz :“Ohne Beweise keine Schuldzuweisung“ wird so im Völkerrecht als auch zunehmend  im  innerstaatlichen Recht über Bord geworfen. Und sowas nennt sich „Rechtsstaat“.

Bekannt ist ja auch, dass die USA Zugang zu diesem Nervengift Nowitsc hok hatten als 1999 Experten der US-Behörden eine Forschungseinrichtung in Usbekistan außer Betrieb nahmen. Es ist davon auszugehen, dass damit auch Großbritannien und auch Israel  Kenntnisse von diesem Nervengift erhielten.

Abschließend hierzu sei darauf hingewiesen,  dass schon öfter die Öffentlichkeit von den USA und  Großbritannien getäuscht wurde, um Aggressionsakte durchzuführen, bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu hintertreiben. Es sei nur an die Auslöser von Kriegen gegen Irak, gegen die DVRK und Vietnam und den massenhaften Erschießungen von Zivilisten in Son My erinnert, deren Verantwortliche nie entsprechend ihrer Verbrechen verurteilt wurden.

Alfred Fritz