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Martin Emko

22 Std. ·

Ach ja, Bundesverfassungsgericht...? Zur Unverschämtheit des Tages hier eine Erinnerung an eine weitere politische Frechheit -
dasselbe Gremium, das heute den NPD-Verbotsantrag mit skurrilen Begründungen verworfen hat und somit die Existenz einer am Faschismus orientierten Partei in der BRD nicht beendet hat, hat schon immer die Kommunisten entrechtet, verfolgt und sie z.T. denselben "Juristen" überlassen, die sie schon im Faschismus verurteilt hatten. Die BRD ist seit Beginn ein Klassenstaat der noch Herrschenden, egal, ob die aktuelle Variante Faschismus oder "soziale Marktwirtschaft" heißt. Tradition verpflichtet eben... s.u.
WEG MIT DEM KPD-VERBOT!

"Georg Dorn: Der KPD-Verbotsprozess

Am 23.11.1951 stellte der Bundesinnenminister Robert Lehr an das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der KPD und deren Verbot. Fast zeitgleich hatte ihn der KPD-Bundestagsabgeordnete Heinz Renner gemahnt, Hitler zur Macht verholfen zu haben, worauf Lehr laut Protokoll der 114. Sitzung des Ersten Bundestages erklärte: „Ich bin auch bereit, es ein zweites Mal zu tun“.

Am gleichen Tag unterzeichnete der Bundeskanzler Adenauer in Paris den Vertrag über die sogenannte Europäische Verteidigungsgemeinschaft. Fünf Jahre später, am 07.07.1956, beschloss die Bundestagsmehrheit das Wehrpflichtgesetz, demgemäß das Bundesverteidigungsministerium am 14.08. die Zulassung früherer SS-Offiziere verfügte.

Drei Tage später, am 17.08.1956, sprach das Bundesverfassungsgericht das KPD-Verbotsurteil aus und setzte es mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die hier bereits angedeuteten Zusammenhänge sprechen für sich: Fünf Jahre Regierungskriminalität, die jeder Rechtstaatlichkeit (selbst nach internationalem Recht) Hohn spricht. Es kann hier nur ein Abriss des Prozessgeschehens gegeben werden.

In der Wahl zum ersten deutschen Bundestag 1949 wurde die KPD mit 1.361.706 Stimmen oder 5.7 % der abgegebenen Stimmen rechtskräftig in den Bundestag gewählt. Mit ihren Abgeordneten hatte des Volkes Wille zur Verwirklichung des Potsdamer Abkommens, gegen Wiederaufrüstung und gegen die Restaurierung der Macht der Monopolbourgeoisie eine landesweit hörbare Stimme.

Ihr entschiedenster persönlicher Gegner wurde der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer, ehemaliger Oberbürgermeister von Köln und von den Faschisten mit beachtlicher Pension ausgestattet, bei Gründung der Bundesrepublik Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied in 16 westdeutschen Konzernen und Großbanken. Er presste seine Deutschlandpolitik bei separater Gründung der BRD in die berüchtigte Formel: „Lieber das halbe Deutschland ganz, als das ganze Deutschland halb.“

Sein Erlass vom September 1950 bestimmte die sogenannte „Verfassungstreue“ für öffentlich Bedienstete, die eine Mitgliedschaft in angeblich verfassungsfeindlichen Organisationen ausschloss und zu schneller Entlassung zahlreicher Kommunisten aus öffentlichen Ämtern führte.

Im April 1951 untersagte die Bundesregierung eine Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den Abschluss eines Friedensvertrages, in der die KPD über neun Millionen Stimmen gesammelt hatte, was unmittelbar das Verbot der FDJ und der VVN als aktive Unterstützer dieser Volksbewegung zur Folge hatte.

Nahezu zeitgleich setzte Adenauer in kürzester Frist das 1. Strafrechtsänderungsgesetz durch, das 37 neue Strafnormen festlegte, darunter Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei. Sehr treffend charakterisierte der CDUBundestagsabgeordnete Haasler dessen politisches Wesen: „Es ist eine Waffe, die geschmiedet wurde, um im Kalten Krieg zu bestehen.“ (Protokoll der 132. Sitzung des Bundestages)

Und laut „Die Zeit“ vom 29.12.1961 gestand gute fünf Jahre danach der Stuttgarter Oberlandesgerichtspräsident i. R. Dr. R. Schmid: „Man hat ein Verhalten, in dem der normale Zeitgenosse nichts Strafwürdiges erblickt, aus Gründen des inneren oder äußeren politischen Machtkampfes oder gar der polizeilichen Zweckmäßigkeit ‚pönalisiert‘…“ (d.h. in Strafrecht umgewandelt, G.D.).

Der Jurist und Staatssekretär im Bundeskanzleramt Hallstein setzte durch, dass ein öffentliches Eintreten für die ‚Wiedervereinigung‘ juristisch als „Hochverrat“ zu verfolgen und zu verurteilen sei. Damit wurde von vornherein klar, dass es der Bundesregierung mit ihrem KPD-Verbotsantrag nicht um den Schutz der vom Grundgesetz geforderten demokratischen Rechte, sondern um die politische Unterdrückung der Bestrebungen großer Teile der westdeutschen Bevölkerung für eine Politik der Friedenssicherung, gegen militärische Aufrüstung und für Wiedervereinigung Deutschlands, ging.

Deshalb wurde auch wenige Wochen nach dem Verbotsantrag auf Betreiben des Bundesinnenministers Lehr im Januar 1952 die Geschäftsordnung des Bundestages geändert, was zur Aberkennung des Fraktionsstatus der KPD und zur völligen Ausgrenzung derer Abgeordneten führte und die juristische Voraussetzung schuf, sie in Haft zu nehmen. Ab 1953 war die KPD deshalb nur noch in einigen Landtagen vertreten.

Die internationale, vor allem die europäische Öffentlichkeit verfolgte diesen antikommunistischen Kurs der soeben installierten Bundesregierung sehr aufmerksam, und eigentlich war das auch Absicht der Bundesregierung, wie die „Süddeutsche Zeitung“ am 21. 11. 1951 freimütig bekannte: „dass die Bundesregierung mit dem Klageantrag gegen die KPD….erkennbar machen (will), dass sie keine Alternative Westintegration und Wiedervereinigung mehr sieht, sondern nur noch (Hervorheb. G.D.) Westintegration.“

Und der Professor O. Kirchheimer an der Columbia-Universität (USA) stellte in seinem Buch „Politische Strafjustiz“ mit Recht fest, „dass die wirklichen Beweggründe der Regierung mit der Notwendigkeit der Verteidigung der demokratischen Ordnung wenig, sehr viel mehr dagegen mit dem Bedürfnis zu tun hatten, ihre Außenpolitik auf eine breitere Basis zu stellen.“

In diesem Sinne kommt der „Wiener Kurier“ am 30.04.1955 zu der Erkenntnis, „dass hier möglicherweise ein Musterprozess für viele Länder der freien Welt geführt wird: Wenn in Karlsruhe festgestellt wird, dass die Kommunistische Partei mit den Grundsätzen der Demokratie nicht zu vereinbaren ist, könnte ein solches Urteil Wellen schlagen und manchem anderen Land den Anstoß zu eigenem Vorgehen gegen die Kommunisten geben.“

Die Regierung der BRD also Vorreiter für internationalen, zumindest kontinentalen Antikommunismus! Und das nur wenige Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges!! In diesem Sinne hatte bereits am 18.09.1953 der „Rheinische Merkur“ freimütig bekannt: „Das große Anliegen….ist die endgültige Abtötung des Marxismus, die Entgiftung des Sozialismus, nicht nur in Deutschland, sondern ausstrahlend nach Europa“, weshalb laut „Schwarzwälder Bote“ vom 26. 03. 1955 „sich die Botschaften von 18 in Bonn akkreditierten Auslandsmissionen über den Stand der Verhandlungen informiert“ hätten.

Nun wollte aber trotz dieser anfänglichen Eile der eingeleitete KPD-Verbotsprozess lange Zeit scheinbar nicht vom Fleck kommen. Das täuscht. Am 24.01.1952 ordnete das Gericht die Durchführung der mündlichen Verhandlung und gleichzeitig die Durchsuchung sämtlicher Räumlichkeiten des Parteivorstandes und der Landesleitungen der KPD sowie die Beschlagnahme sämtlicher Parteimaterialien (Beschlüsse, Protokolle, Flugblätter usw.) an. Tonnenweise wurde das Material abgefahren, ohne der KPD ein Verzeichnis der beschlagnahmten Materialien auszuhändigen.

15 Monate lang befasste sich der 1. Strafsenat mit der Sichtung dieser Materialien und verhinderte bewusst den Prozessvertretern der KPD und deren Anwälten wider jedes gesetzliche Recht jede Einsicht.
Mehr noch: Zugleich führte das Gericht in dieser Zeit Geheimverhandlungen mit Vertretern des Bundesnachrichtendienstes und des US-amerikanischen Geheimdienstes durch und legte darüber im offenen Widerspruch zum Gesetz Geheimakten an, in die nachweisbar den Prozessvertretern der KPD trotz deren Forderung Einsicht verweigert wurde.

Es gehört zu elementaren rechtsstaatlichen Prinzipien, dass ein Gericht unvoreingenommen urteilen und deshalb befangene Richter nicht zulassen darf. Das schließt das Recht ein, Prozessbeteiligte, also auch Prozessvertreter, wegen Befangenheit abzulehnen. Ausdrücklich ist das in § 19 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht festgeschrieben.

Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Vorsitzender des 1. Senats war Prof. Dr. Josef Wintrich, der 1940 – also in der Zeit des Faschismus – zum Oberstaatsanwalt befördert wurde mit der aus seiner Personalakte belegbaren Begründung, dass „an dessen nationalsozialistischer Gesinnung…kein Zweifel“ bestehe und dessen „politische Zuverlässigkeit“ ausdrücklich betont wird.

Oder nehmen wir den Berichterstatter des Senats, Dr. Stein, vor seinem Eintritt in den Senat Landesminister der CDU in Hessen, der Geheimagenten vernahm und darüber Geheimakten anlegte, oder den Bundesverfassungsrichter Ritterspach, der als ehemaliger hoher Beamter des Innenministeriums unmittelbar an der Ausarbeitung des Verbotsantrags gegen die KPD beteiligt war und nun – inzwischen in das Bundesverfassungsgericht gewechselt – „unbefangen“ urteilen sollte.

Nicht anders war es mit den Prozessvertretern der Bundesregierung: Staatssekretär Ritter von Lex, in allen zwölf Jahren der faschistischen Diktatur hoher Beamter im Innenministerium und von Adenauer bei Gründung der Bundesrepublik in das Bundesinnenministerium übernommen. Dessen Statement vor dem Gericht: „Die KPD ist eine gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet.“
Die vorstehende Aufzählung ließe sich seitenlang fortsetzen.

Die wieder in Amt und Würde gesetzte Faschistenbrut wurde gegen die KPD, die die schwersten Opfer im Kampf gegen den Faschismus gebracht hatte, mobilisiert. Alle Anträge der KPD auf Ablehnung solcher Richter und Prozessbeteiligten wegen Befangenheit wurden entweder ohne oder mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt.

Und noch etwas ist festzustellen: Obwohl es noch kein Urteil gab, die Hauptverhandlung noch nicht einmal begonnen hatte, wurden zwei der von der KPD benannten Prozessvertreter, die Parteisekretäre Josef Ledwohn und Fritz Rische, in Haft genommen und gegen den 1. Sekretär, Max Reimann, und den Parteisekretär Walter Fisch Haftbefehle erlassen. Deshalb konnte Max Reimann überhaupt nicht vor Gericht erscheinen und Walter Fisch nur unter der einschränkenden Bedingung eines „freien Geleits“ bei gleichzeitiger Polizeiaufsicht und dem Verbot der Meinungsäußerung gegenüber Journalisten. Ledwohn und Rische wurden unter den entehrenden Bedingungen von Häftlingen den Verhandlungen aus dem Gefängnis zugeführt.

Dennoch verlor der Bundeskanzler die Geduld, das dauerte ihm alles zu lange. Nach einer Notiz der „Süddeutschen Zeitung“ vom 19.11.1954 bestellte Adenauer sich den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Prof. Dr. Wintrich, ein, was schon fünf Tage danach, ab dem 24.11.1954, die Eröffnung der mündlichen Verhandlung bewirkte, die am 14.07.1955 abgeschlossen wurde.

Aber das Urteil ließ einfach auf sich warten. Da setzte am 21.07.1956 die Bundesregierung das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht“ in Kraft, das unverblümt die erpresserische Drohung festlegte, dem 1. Senat das ganze Verfahren zu entziehen, wenn es nicht binnen sechs Wochen das KPD-Verbotsurteil verkünde.

Um einigermaßen das Gesicht zu wahren gab der bereits genannte Dr. Wintrich unmittelbar vor der Urteilsverkündung die folgende Erklärung ab: „Den Antrag, eine Partei zu verbieten, kann die Bundesregierung stellen. Es steht in ihrem politischen Ermessen und unter ihrer ausschließlichen politischen Verantwortung, ob sie den Antrag stellen will und soll. Ist der Antrag gestellt, dann ist das Gericht verpflichtet, darüber zu entscheiden. Das Gericht hat seine Entscheidung nach rein rechtlichen Gesichtspunkten zu treffen; daher sind ihm politische Zweckmäßigkeitserwägungen versagt.“

Der spätere Bundesjustizminister Dr. Bucher entkleidete acht Jahre später in einem Vortrag zum Thema „Recht und Politik“ diesen Schein: „Das war keine politische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sondern der Bundesregierung.“

Fünf Jahre Regierungskriminalität, die jeder Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht, so heißt es am Anfang dieser Darlegungen. WIE WAHR !!"

WEG MIT DEM KPD-VERBOT!